Thursday, April 06, 2017

OLG Düsseldorf bestätigt Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes zum Verbot von Preissuchmaschinen

Bundeskartellamt, hier.
S. auch Zeit.de, hier.
"Der Asics-Anwalt, Ingo Brinker, betonte, es gehe dem Unternehmen um den "legitimen Schutz eines Premium-Markenimages" und der damit verbundenen Beratungsqualität. Dies lasse sich mit Preissuchmaschinen nicht vereinbaren.
Der Vorsitzende Richter zeigte sich allerdings nicht von der Notwendigkeit umfangreicher Beratung überzeugt. Er trage selber als Jogger gerne Schuhe des Herstellers."
Ich auch
"Er wisse aber auch, man brauche als Läufer nicht bei jedem Kauf eine neue Beratung. Und wer online einkaufe, wolle diese oft auch nicht. Außerdem seien die Verbraucher durchaus in der Lage zwischen Preissuchmaschinen und dem Markenauftritt des Herstellers oder seiner Vertragshändler zu unterscheiden."