Thursday, April 27, 2017

Fehlender Hinweis auf die Provisionspflicht der im Preisvergleich berücksichtigten Anbieter: Verstoß gegen § 5a Abs. 2 UWG

Bundesgerichtshof, hier.

"Die Information muss so erteilt werden, dass der Verbraucher sie zur Kenntnis nehmen kann. Ein Hinweis auf der Geschäftskundenseite des Internetportals reicht hierfür nicht aus."