Thursday, March 31, 2011

Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt


Beschluss des DIHK-Vorstandes, hier.
Zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger:

"Urheber, Werkmittler und Wirtschaft haben ein Recht darauf, dass ihr geistiges Eigentum
gleichermaßen innerhalb als auch außerhalb des Internets respektiert und mit geeigneten
Maßnahmen effizient durchgesetzt und geschützt wird. Dies ist unabdingbar für die Absicherung von gegenwärtigen und zukünftigen Investitionen und deren Verwertungsmöglichkeiten.

Das Urheberrecht muss auf Schutzlücken überprüft werden, um diese zu schließen. Ziel
muss es sein, die kulturelle Vielfalt und die Weiterentwicklung unserer zunehmend von Wissensvorsprüngen abhängigen Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Ein Leistungsschutzrecht kann dabei eine Rolle spielen. Eine eventuelle Einführung muss zu einem fairen Interessensausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft führen. Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben sind abzulehnen. Statt dessen könnte in diesem Fall eine Vergütung auf Grundlage freiwilliger Lizenzmodelle erfolgen.

Die Schranken des Urheberrechts – wie zum Beispiel das Zitatrecht – dürfen nicht angetastet
werden."